BESCHWERDEVERFAHREN

BESCHWERDEVERFAHREN


Handelsgesellschaft ToySimply s.r.o., mit Sitz in Sulkovec 76, 592 65 Rovečné Tmaň, IČO 08053642, DIČ CZ08053642, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts in Prag, Abteilung C, Einlage 312206 (im Folgenden auch „toySimply s.r.o.“ genannt) oder „Verkäufer“).

 

 

I. Allgemeine Bestimmungen

 

1.    Das Beschwerdeverfahren wurde gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch (im Folgenden „NOZ“ genannt) und des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. über Verbraucherschutz in der jeweils gültigen Fassung vorbereitet ( im Folgenden „Gesetz“ genannt) und gilt für Verbrauchsgüter (im Folgenden „Waren“ genannt), für die während der Gewährleistungsfrist die Rechte des Käufers aus Mängelhaftung (im Folgenden „Reklamationen“ genannt) geltend gemacht werden.
2.   Das Beschwerdeverfahren ist fester Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Abschluss des Kaufvertrages erklärt sich der Käufer mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dieser Reklamationsordnung einverstanden und bestätigt, dass er diese ordnungsgemäß zur Kenntnis genommen hat.
3.    Der Kunde des Online-Shops www.toysimply.cz ist entweder ein Käufer oder ein Verbraucher im Sinne von § 2 Absatz 1 Buchstabe a) des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. zum Verbraucherschutz (nachfolgend „Kaufender Verbraucher“) oder ein Käufer-Unternehmer, der bei Abschluss und Erfüllung des Vertrages im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit handelt (nachfolgend „Kaufender Unternehmer“ genannt). Der Verbraucherkäufer und der gewerbliche Käufer werden zusammen als „Käufer“ bezeichnet.
4.    Bei Abschluss und Erfüllung des Kaufvertrages handelt der Verkäufer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit. Der Verkäufer ist ein Unternehmer, der dem Käufer direkt oder über andere Unternehmer Produkte oder Dienstleistungen liefert.

 

 

II. Pflichten des Verkäufers

 

1.    Der Verkäufer garantiert dem Käufer, dass die Ware bei Erhalt keine Mängel aufweist. Insbesondere bestätigt der Verkäufer, dass zum Zeitpunkt der Übernahme der Ware durch den Käufer:

°    Die Sache hat die Eigenschaften, die die Parteien vereinbart haben, und in Ermangelung einer Vereinbarung solche Eigenschaften, die der Verkäufer oder Hersteller beschrieben hat oder die der Käufer im Hinblick auf die Art der Ware und aufgrund der Werbung erwartet hat von ihnen durchgeführt,
°    die Sache für den Zweck geeignet ist, den der Verkäufer für ihre Verwendung angibt oder für den die Sache dieser Art üblicherweise verwendet wird,
°    die Beschaffenheit oder Ausführung der Sache dem vertraglich vereinbarten Muster oder Modell entspricht, wenn die Beschaffenheit oder 
°    Ausführung nach dem beauftragten Muster oder Modell bestimmt wurde,
ist die Sache in der entsprechenden Menge, Maß oder Gewicht und,
°    die Angelegenheit den Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften entspricht.
2.    Der Ware ist ein Steuerbeleg beigefügt, und bei einigen Produkten ist ein Garantiezertifikat beigefügt. Wenn der Ware kein Garantiezertifikat beigefügt ist, wird für die Geltendmachung eines Anspruchs ein Steuerbeleg verwendet.

 

 

III. Rechte aus der Haftung für Mängel an Waren

 

1.    Offensichtliche Schäden an der Ware oder ihrer Verpackung während der Lieferung sind unverzüglich mit dem Spediteur zu klären und Unstimmigkeiten sind im Lieferprotokoll (Frachtbrief) zu vermerken. Der Käufer ist nicht verpflichtet, diese Waren vom Spediteur anzunehmen und muss den Verkäufer unverzüglich über den festgestellten Schaden informieren. Am Tag der Annahme hat der Käufer die Unversehrtheit der Ware und die Vollständigkeit ihres Zubehörs ordnungsgemäß zu überprüfen.
2.    Im Falle einer persönlichen Abholung durch den Käufer ist der Zeitpunkt der Warenübernahme der Zeitpunkt, an dem die Gefahr einer Beschädigung der Waren vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Unterlässt der Käufer die Untersuchung der Ware bei der Abnahme, kann er Ansprüche wegen Mängeln, die bei dieser Untersuchung erkennbar sind, nur geltend machen, wenn er nachweist, dass die Ware diese Mängel (z. B. fehlendes Zubehör) bereits zum Zeitpunkt des Übergangs der Schadensgefahr auf den Käufer aufgeweist war. Eine spätere Reklamation der Unvollständigkeit der Ware oder einer äußeren Beschädigung der Ware entzieht dem Käufer nicht das Recht, die Sache zu reklamieren. Der Verkäufer hat jedoch die Möglichkeit nachzuweisen, dass dies nicht im Widerspruch zum Kaufvertrag steht.
3.     Der Käufer kann die Ware persönlich reklamieren oder die reklamierte Ware per Spedition an die Adresse der Firma ToySimply, Pomezí 300, 569 71 Pomezí senden.
4.    Für den Fall, dass der Käufer-Verbraucher von seinem Recht Gebrauch macht, die Beseitigung von Mängeln durch Reparatur zu verlangen, und im Garantieschein für Garantiereparaturen der Ware ein vom Verkäufer abweichender Unternehmer benannt wird, dessen Sitz bzw Befindet sich der Geschäftssitz am selben Ort wie beim Verkäufer oder an dem für den Käufer näher gelegenen Ort, kann der Käufer das Recht auf Garantiereparatur bei dem im Garantieschein aufgeführten Unternehmer geltend machen und so die Bearbeitung seines Anspruchs beschleunigen .
5.     Für den Fall, dass der Käufer die Ware per Transportdienst an den Verkäufer sendet, sollte er in seinem eigenen Interesse die reklamierte Ware in geeignetes und ausreichend schützendes Verpackungsmaterial verpacken, das den Anforderungen des Transports entspricht, damit sie während des Transports nicht beschädigt wird. Bei zerbrechlichen Waren sollte er die Sendung mit den entsprechenden Symbolen kennzeichnen. Die Sendung sollte die reklamierte Ware (einschließlich komplettem Zubehör) enthalten. Wir empfehlen, eine Kopie des Verkaufsdokuments, eine detaillierte Beschreibung des reklamierten Mangels und die korrekten Kontaktdaten des Käufers beizufügen.
6.     Der Käufer ist verpflichtet, nachweislich nachzuweisen, dass die Ware im Online-Shop www.toysimply.cz gekauft wurde. Optimal ist der Original-Kaufbeleg der Ware.
7.     Ansprüche aus der Haftung wegen Mängeln der Ware bestehen insbesondere nicht in den Fällen, in denen der Mangel oder Schaden entstanden ist:

°     mechanische Beschädigung der Ware
°    nachweislich unbefugter Eingriff in das Gerät, Naturkatastrophe, mechanische Beschädigung oder wenn die Plomben entfernt oder beschädigt wurden, falls die Ware mit Plomben ausgestattet ist,
°    durch elektrische Überspannung (sichtbare verbrannte Bauteile oder Leiterplatten) mit Ausnahme normaler Abweichungen,
°    nachweislich unsachgemäßer Gebrauch,
°    Verwendung entgegen der Gebrauchsanweisung oder den Anweisungen auf der Verpackung oder in der Garantiekarte,
°    Nutzung entgegen allgemein bekannter Nutzungsregeln,
°    nachweislich durch Verwendung unter Bedingungen, die nicht der Temperatur, Staubigkeit, Feuchtigkeit, chemischen und mechanischen Einwirkungen der Umgebung entsprechen, die direkt vom Hersteller bestimmt werden oder sich eindeutig aus der Art der Sache ergeben,
°    nachweislich unsachgemäße Installation und Bedienung,
wenn die eingereichte Garantiekarte offensichtliche Anzeichen von Datenänderungen aufweist oder wenn das Produkt eine andere Seriennummer als die auf der Garantiekarte angegebene hat.
8.    Die Mängelhaftung des Verkäufers entfällt bei Abnutzung, die durch normale Nutzung verursacht wird, bei billiger verkaufter Ware für einen Mangel, für den ein niedrigerer Preis vereinbart wurde, bei gebrauchter Ware für einen dem Grad der Nutzung entsprechenden Mangel oder Abnutzung, die die Ware bei der Übernahme durch den Käufer hatte.
9.      Ein Mangel, der durch unsachgemäße Montage oder sonstige unsachgemäße Inbetriebnahme verursacht wurde, liegt dann als Mangel vor, wenn diese Montage oder Inbetriebnahme im Kaufvertrag vereinbart und durch den Verkäufer oder eine andere in seinem Verantwortungsbereich stehende Person durchgeführt wurde.
10.    Handelt es sich bei dem Paketinhalt oder dem Kaufgegenstand um Verbrauchsmaterialien (z. B. Batterien, Akkus, Druckkopf, Projektorlampe), beträgt deren übliche Lebensdauer bei normalem Gebrauch 6 Monate, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Das Recht des Käufers, die Ware innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist in Anspruch zu nehmen, bleibt hiervon unberührt. Der Käufer muss jedoch berücksichtigen, dass die Garantie nicht den durch normalen Gebrauch verursachten Verschleiß der Ware oder ihrer Teile abdeckt und daher nicht mit der Lebensdauer verwechselt werden kann.
11.    Geschenke, die der Verkäufer dem Käufer im Rahmen des Kaufvertrags für andere bezahlte Waren unentgeltlich überlässt, übernehmen keine Garantie oder Haftung für Mängel, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag ist der Käufer verpflichtet, die geschenkte Ware im Originalzustand an den Verkäufer zurückzugeben.
12.  Auf Wunsch des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer im gesetzlich vorgesehenen Umfang eine schriftliche Bestätigung über seine Verpflichtungen aus mangelhafter Leistung (Gewährleistungsbescheinigung) zu übermitteln. Die Garantiekarte muss den Namen oder Firmennamen, die ID-Nummer und den Sitz des Verkäufers enthalten. Wenn es die Art der Sache zulässt, reicht es aus, dem Käufer anstelle eines Garantiezertifikats einen Kaufbeleg für die Ware auszustellen, der die Daten als Garantiezertifikat enthält. Sofern eine längere als die gesetzliche Gewährleistungsfrist vorgesehen ist, legt der Verkäufer die Bedingungen und den Umfang der Gewährleistungsverlängerung im Gewährleistungsschein fest.

 


IV. Garantiezeit

 

1.     Der Käufer-Verbraucher ist berechtigt, das Recht wegen eines Mangels, der an der Konsumware auftritt, innerhalb von vierundzwanzig Monaten ab Erhalt der Ware geltend zu machen. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt durch den Käufer-Verbraucher ein Mangel an der Ware, wird davon ausgegangen, dass die Ware bereits bei Erhalt mangelhaft war, sofern nicht das Gegenteil nachgewiesen wird. Beim Kauf bereits gebrauchter Ware beträgt die Frist zur Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung 24 Monate. Die Gewährleistungsfrist für den Käufer-Unternehmer beträgt zwölf Monate.
2.     Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Eingang der Ware beim Käufer. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um die Zeit, in der die Ware repariert wurde. Im Falle eines Austauschs der Ware im Rahmen der Garantiereparatur läuft die ursprüngliche Garantiefrist weiter.
3.     Soll die Kaufsache von einem anderen Unternehmer als dem Verkäufer in Betrieb genommen werden, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Tag der Inbetriebnahme der Kaufsache zu laufen, wenn der Käufer die Inbetriebnahme innerhalb von drei Wochen nach der Abnahme angeordnet hat Spätestens dann, wenn der Käufer die Sache übernommen hat und die zur Erbringung der Leistung erforderliche Mitwirkung ordnungsgemäß und rechtzeitig erbracht hat. Das Datum der Inbetriebnahme der Ware ist in der Bescheinigung über die Inbetriebnahme der Ware angegeben, die der Käufer erhält. Der Beginn der Gewährleistungsfrist verschiebt sich daher nur, wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Nichteinhaltung einer dieser Voraussetzungen beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Tag des Erhalts der Sache.

 


V. Rechte aus Mängeln der Ware

 

1.    Wenn die Sache nicht die im Artikel über die Haftung des Verkäufers aufgeführten Eigenschaften aufweist, kann der Käufer-Verbraucher auch die Lieferung einer neuen Ware ohne Mängel verlangen, sofern dies aufgrund der Art des Mangels nicht unzumutbar ist. Betrifft der Mangel nur einen Teil der Ware, kann der Käufer-Verbraucher nur den Ersatz dieses Teils verlangen, ist dies nicht möglich, kann er vom Vertrag zurücktreten. Wenn dies jedoch aufgrund der Art des Mangels unverhältnismäßig ist, insbesondere wenn der Mangel ohne unnötige Verzögerung behoben werden kann, stellt dies eine nicht wesentliche Vertragsverletzung dar und in einem solchen Fall hat der Käufer-Verbraucher stets das ausschließliche Recht auf Freistellung Beseitigung des Mangels durch Reparatur der Sache.
2.    Der Käufer-Verbraucher hat auch im Falle eines behebbaren Mangels Anspruch auf die Lieferung neuer Waren oder den Ersatz eines Teils, wenn er die Sache aufgrund des wiederholten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder aus anderen Gründen nicht ordnungsgemäß  
eine größere Anzahl von Mängeln nutzen kann.. In einem solchen Fall hat der Käufer-Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Als erneutes Auftreten eines Mangels nach der Reparatur gilt, dass derselbe Mangel während der Gewährleistungsfrist mindestens zweimal beseitigt wurde und erneut auftritt. Wenn die Ware vor Geltendmachung der Reklamation mindestens dreimal wegen verschiedener behebbarer Mängel repariert wurde, wird davon ausgegangen, dass sie eine größere Anzahl von Mängeln aufweist.
3.   Wenn der Käufer-Verbraucher nicht vom Vertrag zurücktritt oder das Recht auf Lieferung neuer Waren ohne Mängel, Ersatz eines Teils davon oder Reparatur nicht ausübt, kann er einen angemessenen Preisnachlass verlangen. Der Verbraucher hat das Recht auf einen angemessenen Rabatt, auch wenn der Verkäufer keine neue Ware ohne Mängel liefern, seine Teile nicht ersetzen oder die Ware nicht reparieren kann, sowie wenn der Verkäufer die Situation nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt oder dies hätte tun können. Dies führt zu erheblichen Schwierigkeiten für den Käufer und Verbraucher.
4.    Der Käufer hat keinen Anspruch auf mangelhafte Leistung, wenn der Verkäufer den Käufer vor der Übernahme der Ware darüber informiert hat, dass die Ware einen Mangel aufweist, oder wenn der Käufer den Mangel selbst verursacht hat.
5.   Der Verbraucher ist in allen in der NOZ und dem Gesetz genannten Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt wird gegenüber dem Verkäufer in dem Zeitpunkt wirksam, in dem ihm die Vertragsrücktrittserklärung des Käufers ausgehändigt oder zugestellt wird, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen gemäß §2001 ff. vorliegen. NOZ Im Falle des Rücktritts vom Vertrag wird der Vertrag von Anfang an aufgehoben und die Vertragsparteien sind verpflichtet, alles zurückzugeben, was sie aufgrund dessen erbracht haben.
6.     Im Falle des Rücktritts vom Vertrag ist der Käufer verpflichtet, die gesamte Ware einschließlich sämtlichem Zubehör an den Verkäufer zurückzusenden.
7.     Liegt ein Mangel an der Ware vor, die als gebraucht verkauft wurde oder mit einem Preisnachlass aufgrund ihrer geringeren Qualität zum Verkaufszeitpunkt verkauft wurde, hat der Käufer-Verbraucher das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass anstelle des Rechts auf Umtausch der Ware .

 


VI. Beschwerdebearbeitung

 

1.    Der Verbraucher muss die Reklamation, einschließlich der Beseitigung des Mangels, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Reklamation, bearbeiten lassen, es sei denn, der Verkäufer und der Verbraucherkäufer einigen sich auf eine längere Frist. Die Frist zur Schadensregulierung beginnt am Tag nach der Geltendmachung des Anspruchs gemäß § 605 NOZ. Nach Ablauf dieser Frist stehen dem Käufer-Verbraucher die gleichen Rechte zu, als ob es sich um eine wesentliche Vertragsverletzung handeln würde. Die Frist von 30 Tagen ist für den Käufer und Unternehmer nicht bindend.
2.     Der Verbraucher kann sich über das Ergebnis der Reklamation selbst an der Adresse des Sitzes und der Niederlassung, in der er die Reklamation eingereicht hat, oder an der Kundentelefonnummer erkundigen.
3.    Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer bei der Überprüfung des Vorliegens des reklamierten Mangels und bei der Beseitigung des Mangels (einschließlich Prüfung oder Demontage des Produkts) in vollem Umfang zur Seite zu stehen. Bei einer Reklamation ist der Käufer verpflichtet, die Ware sauber und entsprechend den Hygienevorschriften und allgemeinen Hygienegrundsätzen einschließlich aller Bestandteile und Zubehörteile zu übergeben.
4.    Der Käufer ist verpflichtet, die vollständige Ware dem Reklamationsverfahren zu übergeben. Wir empfehlen außerdem, eine Kopie des Kaufbelegs, eine detaillierte Beschreibung des Mangels und vollständige Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail) beizufügen. Für den Fall, dass der Käufer die Ware nicht vollständig liefert und deren Vollständigkeit für die Feststellung des Vorliegens des reklamierten Mangels und/oder für dessen Beseitigung erforderlich ist, beginnt die Frist zur Bearbeitung der Reklamation erst mit der Lieferung der fehlenden Teile.
5.   Bei Geltendmachung einer Reklamation erhält der Käufer eine schriftliche Bestätigung – ein Reklamationsprotokoll, das als Dokument für die Reklamationsabwicklung dient. Bei der Erstellung des Reklamationsprotokolls ist der Käufer verpflichtet, alle erforderlichen Daten anzugeben, deren Vollständigkeit und Richtigkeit er durch Unterzeichnung des Reklamationsprotokolls bestätigt. Das Beschwerdeprotokoll enthält Informationen darüber, wann die Beschwerde eingereicht wurde, was sie enthält und welche Art der Bearbeitung der Beschwerde vom Käufer-Verbraucher gefordert wird. Wenn der Käufer-Verbraucher das Produkt per Transportdienst zum Reklamationsverfahren geschickt hat, erhält er das Reklamationsprotokoll per E-Mail.
6.     Der kaufende Verbraucher hat Anspruch auf Erstattung der für die Geltendmachung einer Reklamation absichtlich entstandenen Kosten, wobei diese Kosten als die niedrigstmöglichen Kosten zu verstehen sind. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um das Porto für den Versand der reklamierten Waren. Der kaufende Verbraucher muss die Erstattung dieser Kosten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist zur Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung verlangen.

 

 

VII. Weigerung, eine Beschwerde anzunehmen

 

1.    Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme der Ware im Rahmen einer Reklamation zu verweigern, wenn die Ware oder ihre Bestandteile verunreinigt sind.
2.    Der Verkäufer ist berechtigt, die Reklamation der Ware auch dann abzulehnen, wenn die Übergabe der Ware nicht unter Einhaltung der Hygienevorschriften und allgemeiner Hygienegrundsätze erfolgt.

 

 

VIII. Abholung der Ware aus der Garantiereparatur

 

1.    Nach Bearbeitung der Reklamation informiert der Verkäufer den Käufer per SMS, E-Mail oder Telefon. Sofern die Ware per Spedition versandt wurde, erfolgt der Versand nach erfolgter Bearbeitung an die Adresse des Käufers.
2.     Der Verkäufer stellt dem Käufer eine schriftliche Bestätigung aus oder sendet sie zu, in der das Datum und die Art der Erledigung der Reklamation, die Bestätigung der Reparatur und die Dauer der Reklamation oder die Begründung für die Ablehnung der Reklamation angegeben werden.


Diese Beschwerdeordnung tritt am 1. Mai 2024 in Kraft. Änderungen der Beschwerdeordnung bleiben vorbehalten.